Informationen zum Zuschuss der Pflegekassen

1. Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Wohnraumanpassung laut § 40 SGB XI stellen.

2. In welcher Höhe kann der Zuschuss erfolgen?

Der maximale Zuschuss der Pflegekasse beträgt 4.000,00 Euro je Maßnahme.

3. Welche Maßnahmen werden im Bad bezuschusst?

Im Bad werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Badewannentür
  • rutschhemmende Bodenbeläge
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • höhenverstellbarer Waschtisch, Spiegel, WC
  • Haltegriffe in verschiedenen Varianten und Größen

4. Wo wird ein Zuschuss für eine Badumrüstung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt direkt bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse, direkt in der Geschäftsstelle oder Sie rufen bei Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse an und lassen sich den Antrag per Post zusenden.

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung

Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben oder hierbei Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern. Rufen Sie uns einfach an.